Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Kontaktverbotes: AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021, -6 OWi -523 Js 202518/20-
Nach Ansicht des AG Weimar sind § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) vom 18.04.2020 in der Fassung vom 23.04.2020 aus formellen Gründen verfassungswidrig, da sie tief in die Grundrechte eingreifende Regelungen sind und von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind. Anwaltliche Anmerkungen Stand 23.01.2021: 1. Das Urteil erging in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld in Höhe von 200,00 Euro. Bemerkenswert ist der für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ungewöhnliche Umfang der Urteilsgründe samt umfangreicher Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Rechtsgrundlage. 2. Erwähnenswert ist, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt Antrag auf ZulassungRead More →