Dienstunfall durch Schneeballwurf: Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 04.12.2012, -5 K 1220/11-

Die Verletzung eines Lehrers, der bei einer Schneeballschlacht seiner Schülern mitgemacht hatte, wurde vom VG Freiburg als Dienstunfall anerkannt. Denn Schneeballschlachten gehörten selbst bei einem schulischen Verbot zu seinen Arbeitsaufgaben.