Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Stadt verpflichtet, einen fast vollständig gelähmten Mann bei der nächsten Lieferung von Corona-Impfstoffen unter Berücksichtigung seiner Vorerkrankung vorrangig zu berücksichtigen. Für die Sicherheit des Mannes, der nach ärztlichen Bescheinigungen bei einer Covid-19-Erkrankung zur Hochrisikogruppe gehört, reichte es nicht aus, wenn das ihn umgebende Pflegepersonal, nicht aber er selbst geimpft werde.
2021-02-05