Schwerstbehinderter setzt prioritäre Berücksichtigung bei Corona-Impfung durch: VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2021, -5 L 182/21.F-

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Stadt verpflichtet, einen fast vollständig gelähmten Mann bei der nächsten Lieferung von Corona-Impfstoffen unter Berücksichtigung seiner Vorerkrankung vorrangig zu berücksichtigen. Für die Sicherheit des Mannes, der nach ärztlichen Bescheinigungen bei einer Covid-19-Erkrankung zur Hochrisikogruppe gehört, reichte es nicht aus, wenn das ihn umgebende Pflegepersonal, nicht aber er selbst geimpft werde.