Soll ein Schlag entweder die eine oder die andere Person treffen, wird der Täter wegen zweier Taten verurteilt. Nur hierdurch werde seine Schuld richtig abgebildet. Dies hat der Bundesgerichtshof erstmalig am 14.01.2021 entschieden. Der Alternativvorsatz sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
2021-02-05