Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch bei einer Krankmeldung nach einer Arbeitgeberkündigung erschüttert sein. Indizien für eine Erschütterung sind eine zeitliche Koinzidenz der Krankmeldung nach Kündigung sowie deren passgenaue Fortdauer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Unerheblich ist, ob die Krankschreibung in einer oder mehreren Attesten erfolgt. Maßgeblich bleiben aber die Umstände des Einzelfalls.Read More →

Bundesarbeitsgericht Leitsatz 1. Geht ein Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Kündigung einer anderen Beschäftigung nach, entstehen für den Zeitraum der zeitlichen Überschneidung beider Arbeitsverhältnisse auch dann ungeminderte Urlaubsansprüche sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht hätte kumulativ erfüllen können. 2. In einem solchen Fall ist jedoch zur Vermeidung doppelter Urlaubsansprüche der Urlaub, den der Arbeitnehmer vom neuen Arbeitgeber erhalten hat, in entsprechender Anwendung von § 11 Nr. 1 KSchG und § 615 Satz 2 BGB auf den Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch gegen seinen alten Arbeitgeber anzurechnen. Die Anrechnung ist kalenderjahresbezogen vorzunehmen.Read More →

Gleiche Tätigkeiten müssen gleich vergütet werden ist die Kernaussage einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Legt eine Arbeitnehmerin dar, dass die Vergleichsgruppe aus Männern höher bezahlt wird, wird eine Diskriminierung gemäß § 22 AGG vermutet. Das vom Arbeitgeber im Verfahren angeführte Argument, des Verhandlungsgechicks des männlichen Bewerbers, das in ein höheres Gehalt mündete, genügte dem BAG nicht, um die Vermutung zu widerlegen. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Arbeitnehmerin Schadensersatz und Entschädigung zu.Read More →

Nach der Entscheidung des BAG vom 20.12.2022 (Aktenzeichen 9 AZR 266/20), wonach Urlaubsansprüche im laufenden arrbeitsverhältnis nicht nach drei Jahren verjähren, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen ist, war ungeklärt, ob dies auch für Urlaubsabgeltungsansprüche gilt. Dies verneint der BAG mit seinem Urteil vom 31.01.2023 und bestätigt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch auch ohne entsprechende Hinweise des Arbeitgebers verjähren kann.Read More →

Nach § 3 Absatz 1 EFZG wird der Entgeltfortzahlungsanspruch begrenzt, wenn der Arbeitnehmer mehrfach arbeitsunfähig aufgrund derselben Krankheit ist, sog. Fortsetzungserkrankung. In diesen Fällen gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Zunächst muss der Arbeitnehmer darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung besteht, soweit sich dies nicht schon aus der AU-Bescheinigung ergibt. Dies geschieht regelmäßig durch eine vom Arbeitnehmer vorgelegte ärztliche bescheinigung. Hiergegen kann der Arbeitgeber den Gegenbeweis antreten und Tatsachen vortragen, die den Schluss erlauben, es habe eine Fortsetzungserkrankung vorgelegen.Read More →

Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Diese vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom ArbeitnehmerRead More →

Wer während des genehmigten Urlaubs eine Quarantäneanordnung erhält, bekommt die Urlaubstage ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nachgewährt. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder unmittelbar, noch aus analoger Anwendung von § 9 BUrlG. Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit weiteren erstinstanzlichen Entscheidungen (LAG Köln, Urteil vom 13.12.2021, 2 Sa 488/21; ArbG Neumünster, Urteil vom 03.08.2021, 3 Ca 362 b721; ArbG Bonn, Urteil vom 07.07.2021, 2 Ca 504/21).Read More →

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. In einem solchen Fall realisiert sich nicht nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage. Es ist Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Schaden – wie es zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt ist –Read More →

Legt ein Arbeitnehmer mit seiner Eigenkündigung zeitgleich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, deren Dauer gleichlaufend mit der noch verbleibenden Kündigungsfrist ist, so ist der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infolge der besonderen zeitlichen Koinzidenz erschüttert. Will der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der angegebenen Erkrankung erhalten, so muss er substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Diesen Beweis kann der Arbeitnehmer insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht führen.Read More →