Fristlose Kündigung nach Diebstahl von Desinfektionsmittel: LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021, -5 Sa 489/20-

Die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters eines Paketzustellunternehmens, der Ende März 2020 einen Liter Desinfektionsmittel im Wert von 40,00 € und eine Handtuchrolle aus den Waschräumen seines Arbeitgebers entwendet hatte, ist rechtmäßig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 14.01.2021. Nach Ansicht des LAG liege ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Zum damaligen Zeitpunkt sei Desinfektionsmittel Mangelware gewesen.