Die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten elektronischen Fußfessel sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit veröffentlichtem Beschluss vom 01.12.2020 entschieden. Eine solche Form der Aufenthaltsüberwachung greife zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dies sei aber mit Blick auf das Gewicht der geschützen Belange verhältnismäßig und zumutbar.
2021-02-05