Schneeballschlachten in der Schule: BGH, Urteil vom 15. Juli 2008, -VI ZR 212/07-

Schadensersatz bei schulbezogenen Raufereien seien ausgeschlossen, urteilte der Bundesgerichtshof. Wer sich auf dem Schulhof auf eine Schneeballschlacht einlässt trägt das Risiko für Verletzungen selbst.