Schäden durch Räumfahrzeug: OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2013, -12 U 95/12-

Räumfahrzeuge können ihre Geschwindigkeit anpassen. Schäden, die ein Räumfahrzeug durch von ihm hochgeschleuderte Eisbrocken an einem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn verursacht, sind zu ersetzen, da diese Gefahr nicht unabwendbar ist.