Der Kanzleigründer Burkhard K.J. Höcker studierte erfolgreich an der Fakultät für Rechtswissenschaften der traditionsreichen Westfälischen-Wilhelms-Universität zu Münster.

Neben dem erfolgreichen Abschluss des 1. juristischen Staatsexamens wurde ihm von der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster der Titel des Diplom-Juristen verliehen.

Ausbildungsstelle zum 2. juristischen Staatsexamen war das Landgericht Hagen. Im Rahmen des Referendariatsdienstes beim Land NRW wurden diverse Stationen absolviert.

In der Absicht, nach der Ausbildung eine eigene Rechtsanwaltskanzlei zu eröffnen, war gewählte Schwerpunktstation über 9 Monate eine Rechtsanwaltskanzlei in Gevelsberg. Vor dem Hintergrund, die selbstständige Rechtsanwaltskanzlei Höcker in Soest zu eröffnen, war die Kreisverwaltung Soest weitere gewählte Ausbildungsstelle. Zudem waren Ausbildungsstellen und Dienststellen das Amtsgericht Iserlohn, die Bezirksregierung Münster, die Stadt Castrop-Rauxel und die Staatsanwaltschaft Hagen.

Zwei Monate am Lehrstuhl für Europäisches und Deutsches Recht an der staatlichen Universität zu Niigata in Japan sind bleibende Erfahrung und Erinnerung.

Umgehend nach erfolgreichem Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens und der Ernennung des Kanzleigründers zum Volljuristen arbeitete dieser zunächst bei einem Dortmunder Unternehmen als Firmenjurist. Dortmund war neben Münster, Köln und Soest einer der Wohnsitze des Kanzleigründers. Mit der Kanzleigründung wurde das Dortmunder Unternehmen zum ersten „Großmandanten“, wodurch die sukzessive Erweiterung des Mandantenstammes gewährleistet werden konnte.

Der Kanzleigründer absolvierte vor seinem beruflichen Werdegang seine Zivildienststationen, die in Trägerschaft des Diakonischen Werkes standen, in Bad Sassendorf-Beusingsen und in Köln. Tätigkeitsgebiete waren die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung und ein Langzeitdrogentherapiezentrum.

Der in der Gemeinde Möhnesee geborene und aufgewachsene Kanzleigründer hat seine allgemeine Hochschulreife am Aldegrever-Gymnasium in Soest erworben und den Bezug zu seiner Heimatstadt nie verloren.