Eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle kann vorliegen, wenn eine Gehwegpflasterung unter Linden nach einer längeren Trockenperiode bei Nässe – durch das aufweichende, zuckerhaltige Sekret von Blattläusen – derart rutschig wird, dass Fußgänger, die mit dieser Gefahr nicht rechnen, stürzen können. Dem Verkehrssicherungspflichtigen kann insoweit zuzumuten sein, vor der Gefahr zumindest durch eine gut sichtbare, geeignete Beschilderung zu warnen.Read More →

Ist ein Radfahrer an einem Unfall beteiligt, aber nicht dafür verantwortlich, haftet er nicht für seine Verletzungen. Und zwar auch dann nicht, wenn er ohne Helm unterwegs war und der Helm ihn hätte schützen können. Allein das Fehlen eines Fahrradhelms begründet kein Mitverschulden des verunfallten Fahrradfahrers. Eine Ausnahme kann bei Rennradfahrern und Mountainbike-Fahrern gelten. Mit dem Urteil stellte das OLG klar, dass auch heute keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gilt. Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld an einem Unfall tragen (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13).Read More →

Die Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für eine Naturalrestitution ergibt sich bei reinen Vermögensschäden aus einem Wertvergleich zwischen den Kosten, die zur Herstellung erforderlich sind, und dem Wert des beschädigten Gegenstands. Die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit ist dann überschritten, wenn ein „krasses Missverhältnis“ zwischen dem Herstellungsaufwand und dem zu ersetzenden Schaden besteht. Einen fixen Zahlenwert für die Unverhältnismäßigkeit gibt es nicht. Die von der Rechtsprechung entwickelte 130 % Grenze im Bereich der Regulierung von Kraftfahrzeugschäden kann nicht schablonenhaft auf Schadensersatzregulierungen außerhalb der Krafthaftpflicht übertragen werden.Read More →

Ein Geschädigter verstößt bei der Ermittlung des Restwertes für sein beschädigtes Fahrzeug nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der beauftragte Sachverständige den Restwert nach dem regionalen Markt am Unfallort ermittelt, nachdem der Geschädigte das nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeug dort belassen hat und zur Abwicklung des Schadensfalls auch von dort aus veräußern will. Der Geschädigte ist dann nicht gehalten, das beschädigte Fahrzeug zunächst zu seinem Wohnort zu überführen, um es auf dem dortigen regionalen Markt zu veräußern.Read More →

Auf einem Wirtschaftsweg muss ein Radfahrer grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50-60 cm langen, 8 cm tiefen Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der der Verkehrssicherungspflichtige warnen oder die er beseitigen muss.Read More →

Auf einem Wirtschaftsweg muss ein Radfahrer grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50-60 cm langen, 8 cm tiefen Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der der Verkehrssicherungspflichtige warnen oder die er beseitigen muss.  Read More →

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern auch das Risiko, dass er vor Gericht kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen bekommt. Insbesondere muss ein Parkplatz nicht komplett geräumt werden. So entschied das AG Augsburg bei einem E-Bike-Glatteis-Sturz auf einem nicht geräumten Parlplatz.Read More →