Schadenersatzpflicht, Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht, Beweislast: OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2025 -7 U 3/25-
1. Die Darlegungs- und Beweislast für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung trifft im rein deliktischen Bereich – anders im vertraglichen Bereich – allein den Geschädigten (in Fortschreibung zu BGH, Urteil vom 25.10.2022 – VI ZR 1283/20 -).2. Die Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bestimmt sich unter Abwägung der Wahrschein-lichkeit der Gefahrverwirklichung, der Gewichtigkeit möglicher Schadensfolgen und der Höhe desKostenaufwands, der mit etwaigen Sicherungsvorkehrungen einhergeht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.07.2018 – VII ZR 251/17 -).3. Verkehrsflächen müssen nicht permanent/ ständig auf drohende Gefahren überprüft werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25.10.2022 – VI ZR 1283/20). 4. Eine vollständige Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt desRead More →