Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer Kündigung per „Einwurf-Einschreiben“: ArbG Reutlingen, 19.03.2019 -7 Ca 89/18-
Das Arbeitsgericht Reutlingen vertritt in seiner Entscheidung vom 19.03.2019 die Rechtsansicht, dass allein die Vorlage des Einlieferungs- und des Auslieferungsbeleges eines Einwurf-Einschreibens durch den Arbeitgeber keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer begründet. Hierzu nimmt die in diesem Verfahren nicht beteiligte Rechtsanwaltskanzlei BKJ Höcker nachfolgend Stellung und stellt klar, dass in der Rechtsprechung sehr umstritten ist, welchen Beweiswert ein Einlieferungs- und Zustellungsbeleg der Deutschen Post AG hat. Gerade das Einwurf-Einschreiben ist zudem in bestimmten Einzelfällen sachlich und wirtschaftlich optimal. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Reutlingen sollte nicht dazu führen, das Einwurf-Einschreiben zu disqualifizieren. Es zeigt allerdings erneut auf, dass in der täglichen Praxis häufigRead More →