Ausschlussfrist und Mindestlohn: BAG, 18.09.2018 -9 AZR 162/18

Eine in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist muss Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn ausnehmen. Das Urteil stellt fest, dass die gesetzlich unverzichtbaren Mindestlohnansprüche bei nach dem 01.01.2015 geschlossenen Verträgen in der Ausschlussfrist ausdrücklich ausgenommen werden müssen, sonst ist die Klausel insgesamt unwirksam. Unentschieden bleibt, ob dies auch bei Nichtnennung anderer gesetzlich unverzichtbarer Ansprüche gilt.