Außerordentliche Kündigung im Falle ordentlicher Unkündbarkeit: LAG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2019 -4 Sa 349/18-

Unterbricht eine ordentlich unkündbare Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigenden Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat zu telefonieren und ausgiebig Zeitschriften zu lesen, kann dies jedenfalls nach einschlägiger Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.