Entgeltfortzahlungsanspruch bei Neuerkrankung: BAG, Urteil vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 –

Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur bei neuer Erkrankung nach Ende der ersten krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung. Es gilt der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls. Der Arbeitnehmer hat insofern zu beweisen, ob die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung beendet war.