Eine Kündigung aus Anlass einer Krankmeldung kann gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstoßen, weil der Arbeitnehmer mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugleich sein Recht geltend macht, nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen. Es ist aber selbstredend eine Einzelfallentscheidung vorzunehmen. So kommt eine unzulässige Maßregelung nur in Betracht, wenn gerade das zulässige Fernbleiben von der Arbeit sanktioniert werden soll.
2025-09-23