Messprotokoll, standardisiertes Messverfahren: OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2025 -5ORbs 88/25-

Fehlt im Urteil – trotz konkreter Einwendungen der Verteidigung – die Darlegung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung des Messgeräts, so handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, sondern um ein individuelles, das nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann.