Eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle kann vorliegen, wenn eine Gehwegpflasterung unter Linden nach einer längeren Trockenperiode bei Nässe – durch das aufweichende, zuckerhaltige Sekret von Blattläusen – derart rutschig wird, dass Fußgänger, die mit dieser Gefahr nicht rechnen, stürzen können. Dem Verkehrssicherungspflichtigen kann insoweit zuzumuten sein, vor der Gefahr zumindest durch eine gut sichtbare, geeignete Beschilderung zu warnen.Read More →

Wird zur Verkehrsberuhigung im Hinblick auf eine unfallträchtige Kreuzung eine Bodenwelle (sleeping policeman) errichtet, endet eine ihretwegen angeordnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Länge nicht ausdrücklich vorgegeben wird, nach lfd. Nr. 55 Satz 2 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO dort, wo die Gefahr auch aus Sicht eines Ortsunkundigen vorüber ist, hier aus Fahrtrichtung jeweils hinter der Bodenwelle und der gefährlichen Kreuzung, wenn keine weiteren Bodenwellen mehr angezeigt oder ersichtlich sind.Read More →

Hat die erste Instanz von der Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen, kann in der Berufungsinstanz der Zeugenbeweis durch die Verwertung der Niederschrift der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung nur ersetzt werden, wenn der persönliche Eindruck, den der Zeuge bei seiner Vernehmung hinterließ oder bei einer erneuten Vernehmung hinterlassen würde, für die Würdigung seiner Aussage nicht entscheidend ist. Anderenfalls hat eine Wiederholung der Beweisaufnahme zu erfolgen.Read More →

Vorbehaltlich eines „völligen Auswechselns“ der Kündigungsgründe bildet § 626 Absatz 2 BGB keine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen. Eine Kündigung kann zunächst ohne jeden auch nur ansatzweise tragfähigen Grund gleichsam blanko erklärt werden und ist „rechtzeitig“ erklärt, wenn bei ihrem Zugang der nachgeschobene Kündigungsgrund objektiv schon vorlag, aber dem Kündigungsberechtigten seinerzeit noch nicht bekannt war.Read More →

Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt zwar, dass Arbeitnehmer auch unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber, ihren Vorgesetzten und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich dabei auch überspitzt äußern dürfen. Allerdings muss der Arbeitgeber unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, nicht hinnehmen. Grobe beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den betroffenen bedeuten, stellen eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.Read More →

Ist ein Radfahrer an einem Unfall beteiligt, aber nicht dafür verantwortlich, haftet er nicht für seine Verletzungen. Und zwar auch dann nicht, wenn er ohne Helm unterwegs war und der Helm ihn hätte schützen können. Allein das Fehlen eines Fahrradhelms begründet kein Mitverschulden des verunfallten Fahrradfahrers. Eine Ausnahme kann bei Rennradfahrern und Mountainbike-Fahrern gelten. Mit dem Urteil stellte das OLG klar, dass auch heute keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gilt. Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld an einem Unfall tragen (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13).Read More →

Die Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für eine Naturalrestitution ergibt sich bei reinen Vermögensschäden aus einem Wertvergleich zwischen den Kosten, die zur Herstellung erforderlich sind, und dem Wert des beschädigten Gegenstands. Die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit ist dann überschritten, wenn ein „krasses Missverhältnis“ zwischen dem Herstellungsaufwand und dem zu ersetzenden Schaden besteht. Einen fixen Zahlenwert für die Unverhältnismäßigkeit gibt es nicht. Die von der Rechtsprechung entwickelte 130 % Grenze im Bereich der Regulierung von Kraftfahrzeugschäden kann nicht schablonenhaft auf Schadensersatzregulierungen außerhalb der Krafthaftpflicht übertragen werden.Read More →

Kommt es im Rahmen einer Viruspandemie zu einer behördlich angeordneten Ladenschließung, so liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor. Diese rechtfertigt eine Vertragsanpassung dahingehend, dass die Kaltmiete für die von der Ladenschließung betreffenden Monate um 50 % reduziert wird. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Das Oberlandesgericht Dresden entschied zunächst, dass durch die staatliche Schließungsanordnung kein zur Mietminderung führender Mangel nach § 536 Absatz 1 BGB begründet wurde. Jedoch liege eine Störung der Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Absatz 1 BGB zu einer Vertragsanpassung führe. Dafür sei nicht Voraussetzung, dass die durch die Änderung der Umstände belastete Partei in eine existenzgefährdende Lage gerate. Die Vertragsanpassung führeRead More →