Verfahrensrecht, Anfechtung eines Vergleichs: OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2024 -26 U 2/23-

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Fehler des Sachverständigen nicht zur Anfechtung eines Vergleichs berechtigt, da die Richtigkeit der Angaben eines gerichtlichen Sachverständigen kein von den Parteien als feststehend zu Grunde gelegter Sachverhalt gemäß § 779 Absatz 1 BGB ist.