Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: BAG, Urteil vom 13.12.2023 -5 AZR 137/23-

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch bei einer Krankmeldung nach einer Arbeitgeberkündigung erschüttert sein. Indizien für eine Erschütterung sind eine zeitliche Koinzidenz der Krankmeldung nach Kündigung sowie deren passgenaue Fortdauer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Unerheblich ist, ob die Krankschreibung in einer oder mehreren Attesten erfolgt. Maßgeblich bleiben aber die Umstände des Einzelfalls.