Radfahrerunfall – Verkehrssicherungspflicht – Wirtschaftsweg – Schlagloch: OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020, Kosten- und Verlustigkeitsbeschluss vom 27.11.2020, -11 U 126/20-
Auf einem Wirtschaftsweg muss ein Radfahrer grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50-60 cm langen, 8 cm tiefen Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der der Verkehrssicherungspflichtige warnen oder die er beseitigen muss. Read More →