Glatteissturz auf nicht komplett geräumten Parkplatz: Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2018, -74 C 1611/18-

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern auch das Risiko, dass er vor Gericht kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen bekommt. Insbesondere muss ein Parkplatz nicht komplett geräumt werden. So entschied das AG Augsburg bei einem E-Bike-Glatteis-Sturz auf einem nicht geräumten Parlplatz.