Wiederbeschaffungswert, Vorschaden, Unbrauchbarkeit eines Privatgutachtens: OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.04.2022 sowie Kosten- und Verlustigkeitsbeschluss vom 30.05.2022 -7 U 33/21-

Das Verschweigen von Vorschäden gegenüber dem eigenen Privatgutachter führt dann nicht zur Unbrauchbarkeit des Privatgutachtens und schließt damit einen Ersatzanspruch des Geschädigten nicht aus, wenn die von ihm verschwiegenen Vorschäden die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes nicht beeinflusst haben.