Verkehrssicherungspflicht, Parken, Baumstumpf, Trennstreifen: OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.08.2022 sowie Kosten- und Verlustigkeitsbeschluss vom 07.09.2022 -11 U 184/21-

Ein erkennbar unbefestigter Trennstreifen zwischen einer Fahrbahn und einem Seitenweg dient regelmäßig nicht dem Verkehr und muss nicht frei von Hindernissen wie z. B. einem Baumstumpf sein, so dass er von Fahrzeugen gefahrlos zum Parken genutzt werden kann.