Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Hindernis, Findling, Beleuchtung: OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2021 -11 U 46/20-

Ein auf dem Gehweg zum Verhindern des Parkens von Kraftfahrzeugen abgelegter Findling mit einer Höhe von ca. 40 cm, der bei Dunkelheit nicht in ausreichendem Maße für Fußgänger erkennbar ist, kann eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle darstellen.