Zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens muss der Geschädigte im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können; ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht.Read More →

Ragt ein Erker in einer Höhe von etwas mehr als vier Metern sechs Zentimeter in den Straßenraum, so dass es zu einer Berührung mit höheren Fahrzeugen, u. a. vier Meter hohen Lkws kommen kann, kann diese Gefahrenstelle durch ein Leitmal am Erker und einen Leitpfosten unter ihm hinreichend gekennzeichnet sein, wenn dies für Fahrer größerer Fahrzeuge so zu erkennen ist, dass sie den Erker umfahren können.Read More →

Versichern zwei Versicherungsnehmer Grundeigentum, welches in ihrer beider Miteigentum steht, und führt einer von ihnen vorsätzlich den Versicherungsfall herbei, so ist der Versicherer leistungsfrei (§ 81 VVG). Das gilt auch nach Trennung einer Lebensgemeinschaft und auch dann, wenn bereits eine Teilungsversteigerung beantragt war.Read More →

1. Wird der VN einer Tierhalterhaftpflichtversicherung – hier für ein Reitpferd – von einem Dritten als Halter desjenigen Tieres in Anspruch genommen, auf welches sich der Versicherungsvertrag bezog, kann der Versicherer im Deckungsprozess nicht mit Erfolg einwenden, dass der VN tatsächlich nicht Tierhalter gewesen sei. 2. Beruft sich der Versicherer auf den Ausschlusstatbestand, dass der VN mit dem Dritten einen Verwahrungsvertrag oder Leihvertrag geschlossen habe, muss der Versicherer entsprechende Tatsachen vortragen und ggf. beweisen (hier ausreichender Vortrag verneint).Read More →

Eine Zeugeneinvernahme im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 1 ZPO ist auch dann zulässig, wenn ein Rechtsstreit in der Hauptsache (noch) nicht anhängig ist. Das hohe Alter eines Zeugen/ einer Zeugin (hier: 83 Jahre) begründet die Besorgnis, dass das Beweismittel verloren geht oder eine erschwerte Benutzung desselben eintritt; damit ist die Sicherung des Beweises durch ein selbständiges Beweisverfahren gerechtfertigt.Read More →