Legt ein Arbeitnehmer mit seiner Eigenkündigung zeitgleich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, deren Dauer gleichlaufend mit der noch verbleibenden Kündigungsfrist ist, so ist der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infolge der besonderen zeitlichen Koinzidenz erschüttert. Will der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der angegebenen Erkrankung erhalten, so muss er substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Diesen Beweis kann der Arbeitnehmer insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht führen.
2022-05-17