Kündigung wegen Arbeitsverweigerung: LAG Sachsen, Urteil vom 31.07.2020 -2 Sa 398/19-

Verweigert ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in der irrigen Annahme, er handele rechtmäßig, trägt er grundsätzlich selbst das Risiko, dass sich seine Rechtsauffassung im Prozess als unzutreffend erweist.