Ein Verkehrsteilnehmer muss mit einem Ausschwenken des Aufliegers eines abbiegenden Sattelzugs auf die Gegenfahrbahn rechnen. Fährt er gleichwohl in den erkannten Gefahrenbereich hinein, verstößt er gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO.
2020-10-26