Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2020 -4 Sa 19/19-

Grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, sind grundsätzlich geeignet, einen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund darzustellen.