Bewusste Falschangabe ist wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung: LAG Nürnberg, Urteil vom 22.01.2020 -6 Sa 297/19-

Ein bewusst falscher Tatsachenvortrag im Prozess, um eine günstige Entscheidung des Gerichts zu erreichen, kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.