PoliScan Speed, Rohmessdaten, faires Verfahren, Beweisverwertungsverbot von Geschwindigkeitsmessungen bei fehlender Speicherung der Rohmessdaten, standardisiertes Messverfahren, rechtliches Gehör: OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2020 -1 RBs 180/19-

Der Senat folgt der inzwischen vielfachen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen entgegen der für den Senat nicht bindenden Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 05. Juli 2019 (LV 7/17) die nicht erfolgende Speicherung von Rohmessdaten und die entsprechend unterbliebene Überlassung entsprechender Unterlagen für sich genommen weder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs noch einen Verstoß gegen das faire Verfahren darstellen.