Besorgnis der Befangenheit: BGH, Beschluss vom 10.12.2019 -II ZB 14/19-

Ein Richter kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (hier: „Dieselskandal“).