Ausschlussfristen in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen: BAG, Urteil vom 30.10.2019 -6 AZR 465/18-

Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist ist eine wesentliche Arbeitsbedingung im Sinne von § 2 Absatz 1, Satz 1 NachWG.