Handynutzung im Auto: OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2019 -4 RBs 307/19-

Mobiltelefon, Wegdrücken, Nutzung:

Das „Wegdrücken“ eines eingehenden Anrufs auf einem Mobiltelefon ist

eine ordnungswidrige Nutzung desselben i. S. v. § 23 Abs. 1a StVO.