Ein sehr wichtiger Beschluss, der vor vor dem Hintergrund des neuen Bußgeldkataloges 2020 an Bedeutung nicht zu unterschätzen ist, erfolgte vom OLG Hamm am 18.07.2019. Da für alle Verkehrsteilnehmer nunmehr drastische Verschärfungen durch den neuen Bußgeldkatalog 2020 zu erwarten sind, wird es von noch erheblicher Bedeutung sein, dass Verkehrsteilnehmer ihre Einspruchsrechte angemessen beurteilt finden und wahrnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm stellt klar, dass Entfernungsangaben, die nicht auf Messungen, sondern ausschließlich auf visuellen Beobachtungen beruhen, in der Regel, wie auch Zeitschätzungen, mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet und daher kritisch zu hinterfragen sind. Gleiches gelte für die Nutzung von im Internet zur Verfügung gestellten Messfunktionen für die Berechnung von Entfernungen.
2020-05-08