Die pauschale Bezugnahme auf Tabellenwerke zur Darlegung eines unfallbedingt entstandenen Haushaltsführungsschadens erfüllt nicht die Anforderungen an eine substantiierte Darlegung eines konkreten Schadens. Eine Ausnahme bildet hingegen die Schädigung eines Jugendlichen, wenn dieser vor dem schädigenden Ereignis wegen seines jugendlichen Alters noch gar keinen eigenen Haushalt geführt hat.
2020-05-08