Amtsärztliche Untersuchung: BAG, 25.01,2018 -2 AZR 382/17-

Die Verweigerung einer einzel- oder tarifvertraglich verpflichtenden amtsärztlichen Untersuchung kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Entscheidung ist insbesondere für den öffentlichen Dienst von Relevanz, da TVöD und TV-L eine Pflicht zur Mitwirkung an einer amtsärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung vorsehen.