Die Verweigerung einer einzel- oder tarifvertraglich verpflichtenden amtsärztlichen Untersuchung kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Entscheidung ist insbesondere für den öffentlichen Dienst von Relevanz, da TVöD und TV-L eine Pflicht zur Mitwirkung an einer amtsärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung vorsehen.
2019-04-16