Das Arbeitsverhältnis eines Profisportlers kann unter Berufung auf den Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 Absatz 1, Satz 2, Nr. 4 TzBfG gestützt werden. Mit der Entscheidung weitet das BAG den Anwendungsbereich des Sachgrunds der Eigenart der Arbeitsleistung von künstlerisch oder programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern erstmals auch auf Arbeitsverhältnisse im Profisport aus.
2019-04-16