Lebensgefährdende Behandlung, Faustschlag gegen den Hinterkopf, Sturz: OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2022 -5 Ws 173/22-

Eine lebensgefährdende Behandlung i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB kann in einem gegen den Hinterkopf geführten Faustschlag, durch den ein Sturz des Geschädigten über die Bahnsteigkante in das tiefer liegende Gleisbett bewirkt wird, liegen.