Auf einem Parkplatz, insbesondere bei Ein- und Ausparkmanövern, ist das Gesamtgeschehen zu betrachten. Hierbei besteht ein wechselseitiges Rücksichtnahmegebot, insbesondere ist zwischen den Fahrzeugführern in Zweifelsfällen ein Kommunikationsakt nötig, um für beide Fahrzeuge ein unfallfreies Ein- und Ausparken zu ermöglichen.
2024-06-19