Parken gegen die Fahrtrichtung, Kausalität, Verkehrsverstoß Polizei: OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2021 -7 U 49/20-

Auch wenn ein Lkw entgegen der Fahrrichtung im Sinne des § 12 Abs. 4 StVO parkt, liegt ein Verstoß eines zur Feststellung des Verkehrsverstoßes berufenen Polizisten gegen § 1 Abs. 2 StVO vor, wenn er das Polizeifahrzeug derart nah hinter dem Lkw zum Halten bringen will, dass er die Laderampe des Lkw rammt. Zu einem solchen Fahrverhalten darf sich ein Polizist auch nicht aufgrund der Verkehrsverstöße herausgefordert fühlen.