Altersdiskrimimierung bei Stellenausschreibung mit dem Hinweis auf „junges hochmotiviertes Team“: LAG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020, -2 Sa 1/20-

Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen hochmotivierten Team“, so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vermuten lässt.