Darlegungsanforderungen bei Entschädigung wegen Diskriminierung: LAG Berlin Brandenburg, Urteil vom 01.07.2020, -15 Sa 289/20-

Indizien für eine Diskriminierung bei der Bewerbung können nicht lediglich ins Blaue hinein behauptet werden. Bei der Darlegung der Indizien im Rahmen eines Diskriminierungsprozesses reichen Behauptungen ins Blaue hinein nicht aus.