Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von zwei Versicherungsnehmern bei Miteigentum: OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 13.02.2020 und Zurückweisungsbeschluss vom 23.03.2020, -20 U 270/19-

Versichern zwei Versicherungsnehmer Grundeigentum, welches in ihrer beider Miteigentum steht, und führt einer von ihnen vorsätzlich den Versicherungsfall herbei, so ist der Versicherer leistungsfrei (§ 81 VVG). Das gilt auch nach Trennung einer Lebensgemeinschaft und auch dann, wenn bereits eine Teilungsversteigerung beantragt war.