Bundesweites Stadionverbot – Deutscher Fußballbund – Hausfriedensbruch – Hausverbot: OLG Hamm, Beschluss vom 21.07.2020 -4 RVs 83/20-

Bei einer Hausfriedensbruchverurteilung wegen Verstoßes gegen ein bundesweites Stadionverbot bedarf es zumindest auch Feststellungen, aus denen sich ergibt, dass der Hausrechtsinhaber wirksam bei Erteilung des als Hausverbot anzusehenden bundesweiten Stadionverbots vertreten worden ist.