Widerspruch zwischen Sachverständigenäußerungen: BGH, Urteil vom 14.05.2019 -VI ZR 393/18-

Besteht ein Widerspruch zwischen den Äußerungen verschiedener Sachverständiger, ist der Tatrichter zur Aufklärung des Widerspruchs auch dann verpflichtet, wenn es dabei um Privatgutachten geht.