Straßenverkehrsrecht, U-Turn, Lückenrechtsprechung, Rücksichtnahmegebot, Erzwingungsverbot: OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12.06.2025 -7 U 20/25-


Wer in einer Linksabbiegerspur einen Rückstau in der Geradeausspur zum Zwecke des Abbiegens
überholt und zuvor schon sieht, dass ein Fahrzeug vom rechten Fahrbahnrand wegen einer Lücke in der Geradeausspur ausparkt, muss im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes nach § 1 Abs. 2 StVO vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 3 StVO mit einer Vorfahrtsmissachtung rechnen und seine Geschwindigkeit derart anpassen, dass er notfalls sofort anhalten kann (in Fortschreibung zu BGH, Urteil vom 04.06.2024 – VI ZR 374/23, r+s 2024, 826 Rn. 1 m.w.N.; siehe auch schon Senat, Urteil vom 02.09.2022 – I-7 U 5/21, r+s 2023, 273 Ls. 1 und Rn. 19 ff. m.w.N.).