Haushaltshilfe – Privathaushalt als Betrieb im Sinne des § 622 Absatz 2 BGB: LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 03.09.2019 -8 Sa 352/18-

Ein Privathaushalt, in dem lediglich eine Arbeitnehmerin als Haushaltshilfe angestellt ist, ist nicht als Betrieb im Sinne des § 622 Absatz 2 BGB anzusehen.