Radweg, Pedelec, Vertrauensgrundsatz, Vorfahrt, Kreisverkehr: OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 -9 U 157/21-

Der sich im fließenden Verkehr bewegende Vorfahrtsberechtigte darf darauf vertrauen, dass der Einbiegende sein Vorrecht beachten werde, sofern nicht Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprechen. Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung aber keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten.